Artikel 13 – Wer braucht schon Meinungsfreiheit?!

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Artikel 13 – EU Urheberrechtsreform
Meinungsfreiheit wird mit Artikel 13 Mangelware

Seit einigen Wochen läuft es im Internet heiß her. Es geht um den so genannten Artikel 13. Gemeint ist ein Teil der neuen Urheberrechtsreform der Europäischen Union, ein Entwurf, der das Urheberrecht an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft anpassen soll. Prinzipiell ist die Idee, z.B. die Kreativwirtschaft zu stärken gut. Manche sagen sogar längst überfällig. Aber die geplante Ausführung von Artikel 13 ist sehr umstritten und vor allem technisch sehr schwer umzusetzen. Einige sprechen wegen Artikel 13 von der Schließung von YouTube, das das Internet sterben wird, und die Meinungsfreiheit stark eingeschränkt oder sogar abgeschafft werden würde. Artikel 13 ist fast beschlossene Sache.

Warum ist der so genannte Artikel 13 ganz plötzlich so umstritten?

Lange Zeit nichts, und plötzlich läuft die Protestmaschinerie heiß, überall heißt es Artikel 13. Leute gehen sogar wegen Artikel 13 auf die Straßen. Das liegt auch daran, dass die so genannte Urheberrechtsreform mit Artikel 13 hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wurde, von Leuten, nicht einmal vom Volk gewählt. Die EU ist dafür bekannt, prekäre Gesetzesänderungen im Geheimen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, zu beschließen. Artikel 13 bleibt da also kein Einzelfall.

Hakt man bezüglich Artikel 13 nach, tauchen auch Juncker und Oettinger auf – die üblichen Verdächtigen. Hätte es keine Leaks zu Artikel 13 gegeben, wüssten wir erst dann etwas davon, wenn z.B. bei dem nächsten Videoupload bei YouTube so etwas stünde wie:

„Schade! Leider entspricht dein Videocontent nicht den geltenden Richtlinien von Artikel 13 und wurde blockiert. Versuche es doch mit einem anderen Video. Vielen dank für dein Verständnis.“

Diese Inhalte werden laut Artikel 13 dann auf Basis der Informationen von Rechteinhabern blockiert. YouTube soll dann voll haften, da jeder Inhalt nach Artikel 13 nicht mehr dem Uploader, sondern der Plattform zugeschrieben wird. Da diese Plattformen natürlich keine Strafzahlungen ableisten, und jahrelange Gerichtsverhandlungen vermeiden wollen, wird es zum „Overblocking“ kommen – mit folgenschweren Konsequenzen. Wie soll nach Artikel 13 gewährleistet werden, dass die Plattformen nicht einer generellen Überwachungsverpflichtung unterliegen. Über zu Unrecht blockierte Inhalte, können User nach Artikel 13 zwar Beschwerde einreichen, jedoch nützt es einem Livestream-Betreiber überhaupt nichts. Der Arbeits- und Zeitaufwand wegen Beschwerdeanträge wäre wegen Artikel 13 viel zu hoch. Die Gerichte wären wegen Artikel 13 maßlos überlastet, und eine zeitnahe Bearbeitung der einzelnen Fälle wegen Artikel 13 wäre unmöglich. Artikel 13 wird die Handbremse für das Internet in Europa!

Artikel 13 Lobbyismus vor den Willen des Volkes

Höchstwahrscheinlich hat keiner der EU-Politiker und Lobbyisten mit Widerstand in der Bevölkerung wegen Artikel 13 gerechnet, was auch zu vermeiden war. Denn weshalb verhandelt man solch essentiell grundlegende Themen wie Artikel 13 in geheimen Kreisen? Und wer hätte es gedacht, soll die Abstimmung inklusive Artikel 13 jetzt beschleunigt und vorgezogen (11.03. bis 17.03.2019) werden, um zu verhindern, dass die Protestaktionen wegen Artikel 13 noch vorher zu sehr in die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit geraten. Dies spricht auch für sich, vor allem wenn jemand wie Manfred Weber (CSU) – ein Fan der Vorratsdatenspeicherung – eine schnelle Entscheidung der Urheberrechtsreform mit Artikel 13 vorantreibt. Julia Reda (Piratenpartei) bezeichnete dies als „Unding, mit welcher Verachtung die Union hier den öffentlichen Protesten entgegentritt“. Artikel 13 ist ein heißes Eisen!

EU Parlament Brüssel

Axel Voss (CDU), Artikel 13 Befürworter, gehört auch dem Europäischen Parlament als Mitglied im Rechtsausschuss an und ist Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (welch Ironie), Justiz und Inneres. Er ist bereits wegen des Leistungsschutzrecht, der Fluggastdatenspeicherung, und dem so genannten SWIFT-Abkommen aufgefallen und wird als „inoffizieller Lobbyist des Axel-Springer-Verlags“ kritisiert. Axel Voss erklärte in einem Interview:

„Was wir eigentlich ja hauptsächlich wollen, ist, dass die Plattformen mehr Verantwortung dafür übernehmen, mehr lizenzieren und am Ende fair vergüten…“

Er wird von vielen Experten als IT- und Technik-Laie identifiziert. Ein Beispiel ist, dass sich Axel Voss stolz zeigte, dass das Wort Upload-Filter in Artikel 13 nicht vorkommt – jedoch das Wort „Inhaltserkennungstechniken“. Und einige Artikel 13 Befürworter scheinen sich auch juristisch überhaupt nicht auszukennen, schon alleine, weil sie den Unterschied zwischen Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung nicht kennen. Echte Artikel 13 Experten also.

Die Frage nach der technischen Umsetzung von Artikel 13– nur durch Upload-Filter?

Die Gesetzesentwürfe mit Artikel 13 sind sehr schwammig formuliert. Beispielsweise wird in Artikel 13 angeführt, dass profitorientierte Webseiten und Applikationen, bzw. die User, bei dem Daten hochgeladen werden können, die „besten Bemühungen ergreifen“ müssen, um bereits vorher Lizenzen dafür zu kaufen, die möglicherweise hochgeladen werden. Seiten- oder Applikationsbetreiber haften laut Artikel 13 bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung direkt selbst für Urheberrechtsverletzungen. Um die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke zu verhindern, gibt es nach Artikel 13 keine andere Lösung als Upload-Filter. Der Kern der Umsetzung von Artikel 13, wo man sich fragen muss, ob nicht eine generelle Zensur im Internet stattfinden wird, weil Upload-Filter Fehler machen. Dabei ist die Chance hoch, dass auch legale Inhalte nicht für den Upload zugelassen werden, oder nachträglich gelöscht werden. Diese Probleme existieren jetzt schon bei Content-ID im Bereich Musik. Ein Upload-Filter, der ALLES erkennen und eventuell blockieren soll, wird häufiger fehlerhaft sein, z.B. beim Zitatrecht, bei Parodien oder Memes. Wie soll eine Software erkennen, wie der tatsächliche Sachverhalt ist? Bei der Frage an Axel Voss, wie denn so ein Erkennungssystem (Upload-Filter) technisch und praktisch funktionieren soll, sagte er sinngemäß, dass die Künstliche Intelligenz das ja selbstständig abarbeiten könne, und wenn die Technik heute noch nicht soweit wäre, hätten alle ja zwei Jahre Zeit, bis Artikel 13 in kraft tritt.

Auf Seiten der Reformbefürworter von Artikel 13, gibt es bis jetzt keine Erklärungsversuche, wie konkret eine technische Umsetzung von Artikel 13 aussehen würde. Also landen wir immer wieder bei dem umstrittenen Upload-Filter, denn technisch kann ein Filtersystem nur mit bereits vorhandenen Material abgleichen, heißt, dass bereits Referenzen aller Urheberrechts geschützten Daten auf den entsprechenden Servern vorliegen müssten. Und was ist mit kleinen oder privaten Plattformen, wenn gesetzlich Artikel 13 vorgeschrieben wird, Filtersoftware einzusetzen? Google hat bereits etwa 100 Millionen Dollar für das Musik-Filtersystem für YouTube investiert. Ein Filter, der nach Artikel 13 ALLE urheberrechtlich geschützten Inhalte wie Texte, Fotos, Videos, Musikstücke, etc. universell bewerten soll, würde weitaus mehr Geld kosten. Kleinere Plattformen würden nach Artikel 13 damit gezwungen werden, nicht nur die entsprechenden Lizenzen zu kaufen, sondern auch diese teuren Upload-Filter, und müssten den Laden dicht machen, weil sich das alles nicht mehr rentiert, vor allem bei Plattformen, die länger als drei Jahre existieren. Artikel 13 gilt auch für Internetforen, in denen sich Leute nur austauschen. Artikel 13 bleibt wohl ein Spielverderber…

Wer weiß jetzt wie der Hase läuft bei Artikel 13?

Ein gutes Beispiel für Artikel 13, hat der Medienrechtsexperte Christian Solmecke von der Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke, in einem seiner YouTube-Videos gezeigt. Wie auch er, betreiben viele ein kleines Fotoportal, und Herr Solmecke hat an einem Beispiel mit seiner eigenen Webseite piqs.de durchgespielt, dass Artikel 13 technisch und praktisch nicht umsetzbar ist. Mit wem oder was soll man denn in Sachen Artikel 13 Lizenzverträge vereinbaren? Quasi sind alle Menschen der ganzen Welt Urheber, bzw. Rechteinhaber, denn jeder veräußert eine Art von Kreativität, und wenn er nur ein Schnappschuss mit seiner Handykamera macht. Das ist mit Artikel 13 in der Praxis nicht umsetzbar, denn man müsste erst einmal jeden Menschen auf diesem Planeten fragen, ob er irgendwelche Rechte auf irgendetwas besitzt. Als Plattformbetreiber muss man auch für alle Lizenzen bezahlen, auch wenn das lizenzierte Werk nie dort hochgeladen werden würde. Bei Fotografen beispielsweise sähe das Konstrukt in Artikel 13 insoweit aus, dass ein Fotograf, auf jeder existierender Plattform im Internet, auf der User Content uploaden können, individuell alle Fotos als Filterreferenz (eine Art Blaupause) hochladen müsste, damit der jeweilige Upload-Filter den Vergleich für Daten, die eventuell hochgeladen werden könnten, vollziehen kann. Das ist mit Artikel 13 in der Praxis ausgeschlossen. Und selbst wenn, wer kann denn sicherstellen, dass die Daten, die als Filterreferenz auf einer Plattform bereitgestellt werden, dieser Uploader auch wirklich der Rechteinhaber ist? Da könnte ja jeder kommen und ein Foto hochladen und behaupten, er sei der Urheber, bzw. Rechteinhaber, sodass im schlimmsten Fall der echte Urheber dieses Fotos nirgendwo im Internet mehr veröffentlichen kann, da es zuvor fälschlicherweise für den Upload-Filter gesperrt wurde. Ganz besonders prekär wäre Artikel 13 in diesem Szenario, wenn es sich um zentralisierte und monopolistische Datenbanken für den Vergleich handeln würde. Man kann davon ausgehen, dass nicht alle Rechteinhaber solche Lizenzen vergeben wollen, geschweige denn dazu gezwungen werden. Wer weiß denn, auf welchen Servern die eigenen Werke liegen, die als Filterreferenz für den Upload-Filter dienen werden, in welche Finger sie geraten, und was dann mit den Daten zudem geschieht?

Artikel 13 Leak

Wäre die ganze Sache mit der Urheberrechtsreform mit Artikel 13 nicht geleakt worden, wäre es bis heute verborgen geblieben und wir hätten ein böses, und vor allem unerwartetes Erwachen erfahren. Axel Voss überlegt sogar, YouTube zu verbieten. Wer weiß, was noch alles von der Elite, abgesehen von Artikel 13, im Geheimen ausgebrütet wird? Auch wenn derzeit viel Widerstand und Protest gegen Artikel 13 gezeigt wird, und sich Menschen wie z.B. Bundesjustizministerin Katarina Barley für eine Urheberrechtsrichtlinie ohne Artikel 13 einsetzt, ist das Ganze mit Artikel 13 längst nicht vom Tisch. Das gibt nicht nur Artikel 13 – Kritikern, sondern auch allgemein EU-Kritikern immer mehr Aufwind, und man kommt immer weniger um die Frage herum, ist die Europäische Union auf demokratische Prinzipien gegründet? Zudem werden derzeit öffentliche Schmutzkampagnen gegen Kritiker, die gegen Artikel 13 sind, durchgeführt. Und Artikel 11 ist auch noch da, und ist mindestens genauso schlimm wie Artikel 13.

Artikel 13 bleibt für alle ein Rätsel!

Sehr viele Fragen bleiben bezüglich Artikel 13 offen: Warum diese große Geheimhaltung über die neue Urheberrechtsreform und Artikel 13? Wieso werden Verhandlungen und Abstimmungen über sehr relevante Themen wie Artikel 13 hinter verschlossenen Türen geführt? Warum wurde zuvor nichts über Artikel 13 in den Mainstreammedien und vor allem nichts im öffentlich-rechtlichen Rundfunk berichtet – Bildungsauftrag auf die Fahne geschrieben, und mit Zwangsabgaben finanziert, und für wiederholte Verflechtungen zwischen parteipolitischen / kommerziellen Interessen kritisiert?

Auch darf man sich mal die Fragen stellen, was wirklich hinter der Urheberrechtsreform mit Artikel 13 steckt? Noch mehr Profit und finanzielle Umverteilung der Global Player, Lobbyisten und Politiker, belohnt mit Posten und Futtertrögen, beschworen mit Artikel 13? Und die massive Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Artikel 13, weil die Eliten das Internet samt den Bürgern nicht mehr kontrollieren können, und Angst vor echter Demokratie haben?

Die Kreativen erhalten Almosen, während die Verlage, Lables und Verwertungsgesellschaften den Reibach machen – nach dem Artikel 13 Debakel lässt dann Artikel 12 grüßen.

Das Urheberrecht ist auch vor Artikel 13 schon immer komisch gewesen: Lädt man sich mal illegal einen Song via Filesharing herunter, flattert schnell eine Abmahnung ins Haus – ungeachtet dessen, dass das Ermitteln des Filesharers technisch schon immer umstritten war – doch im Gegensatz dazu, können beispielsweise Softwareunternehmen mittels Betriebssystem (OS) und Apps alle eigenen Daten / Dateien, die genauso urheberrechtlich geschützt sind, ausspionieren und abgreifen. Im Zweifelsfall greifen irgendwelche willkürlich verfassten Anti-Terror-Gesetze. Z.B. wird bei Terrorverdacht – und das kann ja alles bedeuten – deine Festplatte durchsucht und Daten geladen werden, oder ein Game greift auf das Adressbuch oder Anrufer-Liste zu. Alles vom User abgesegnet mittels Knebelverträgen. Das ist keinesfalls Verhältnismäßig, aber da schreit auch keiner auf, und unternommen wird auch nichts dagegen! Artikel 13 ist ein weiterer Schritt in dieser Richtung.

Auf der Webseite wbs-law.de wird folgendes zu Artikel 13 festgehalten – Zitat:

„Eine solche Vorabfilterung könnte dazu führen, dass die Vielfalt im Netz verarmt und die Meinungsfreiheit der Nutzer erschwert bzw. behindert wird. Genau diese Effekte sah der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bereits 2012: Damals hatte das Gericht noch entschieden, dass soziale Netzwerke Inhalte nicht per Vorfilter blockieren dürfen – zu groß sei der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und die Meinungsfreiheit der Nutzer (Urt. v. 16.02.2012, Az. C-360/10). Bis aber der EuGH erneut die Gelegenheit hat, sich zu dem Thema zu äußern, wird das große Filtern schon in vollem Gange sein.“

wbs-law.de

Was gegen diese Machenschaften um Artikel 13 unternommen werden kann, erfahrt ihr beispielsweise von Christian Solmecke (https://www.youtube.com/user/KanzleiWBS) und Julia Reda (https://twitter.com/Senficon). Unsere Artikel 13 Experten.

Und der nächste Supergau steht auch schon neben Artikel 13 in den EU-Startlöchern: ein Terror-Filter!

Das war unser Überblick zu Artikel 13

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